UCBCares bietet Unterstützung für Menschen mit Epilepsie.UCBCares bietet Unterstützung für Menschen mit Epilepsie.

Operative Behandlung bei Epilepsie

Epilepsie-Patient:innen können ihre Erkrankung mit der Einnahme von Medikamenten in vielen Fällen bereits zufriedenstellend behandeln. Reicht die medikamentöse Therapie nicht aus oder beeinträchtigen die eingenommenen Arzneimittel stark die Lebensqualität der erkrankten Person, ist in einigen Fällen eine Operation sinnvoll.

Futuristische medizinische Darstellung mit 3D-Illustration eines menschlichen Körpers

Bedingungen für eine operative Behandlung

Grundsätzlich sollte eine operative Behandlung erwogen werden, wenn bei Patient:innen eine sogenannte Pharmakoresistenz vorliegt, spätestens jedoch nach fünf Jahren vergeblicher Therapie. Von Pharmakoresistenz spricht man, wenn sich die epileptischen Anfälle nicht durch mindestens zwei geeignete, ausreichend hoch und lange dosierte Anti-Anfallsmedikamente nacheinander oder in Kombinationstherapie kontrollieren lassen. In Spezialzentren kann umfassend geprüft werden, ob eine Operation durchgeführt werden kann und diese erfolgversprechend ist. Sind alle Bedingungen erfüllt, kann eine frühe Entscheidung für eine Operation den Verlauf des Lebens einer an Epilepsie erkrankten Person positiv beeinflussen.

Es gibt verschiedene operative Behandlungsmethoden:

Epilepsie-Operation: Diese Formen gibt es

Epilepsie-Chirurgie

Vor einer Epilepsie-Chirurgie stellt sich die Frage: Wem kann eine Operation empfohlen werden? Für einen erfolgversprechenden operativen Eingriff ist es notwendig, die sogenannten epileptogenen Zonen (die Areale des Gehirns, indem die epileptische Aktivität zu Anfällen führt) zu ermitteln. In der Regel kommen daher für eine Operation nur Patient:innen mit einer fokalen Epilepsie in Frage, da sich bei generalisierten Epilepsien keine eng umschriebenen epileptogenen Zonen eingrenzen und mit dem operativen Eingriff gezielt „behandeln“ lassen. 

Die Ermittlung der epileptogenen Zonen erfolgt im Rahmen der prächirurgischen Diagnostik (Untersuchungen vor einer möglichen Epilepsie-Operation). Die prächirurgische Diagnostik hilft den Ärzt:innen zudem dabei, operationsassoziierte Risiken einzuschätzen und abzuschätzen, ob die Patient:innen durch den Eingriff im Sprechen, Denken oder anderen Funktionalitäten beeinträchtigt werden könnten. Bei den chirurgischen Verfahren unterscheidet man zwischen der resektiven und der nicht resektiven Epilepsie-Chirurgie.

Resektive Verfahren (kurative Verfahren)

Mit einem resektiven Eingriff kann eine Epilepsie geheilt werden, indem die erkrankten, anfallsauslösenden Regionen des Gehirns entfernt oder abgetrennt werden. Wird mit der Resektion die Ursache der Epilepsie beseitigt, kann diese Operationsform auch als ursächliche oder heilende Epilepsie-Chirurgie bezeichnet werden (kurativ). Diese Option steht jedoch nur bei bestimmten Epilepsie-Formen zur Verfügung. Die Folgen eines resektiven Eingriffs, insbesondere im Bereich des Schläfenlappens für das Gedächtnis, sind nur nach spezieller Testung abzuschätzen. Resektive Verfahren sollten daher in speziellen Zentren durchgeführt werden, die über ausreichend Erfahrung in der Durchführung entsprechender Eingriffe verfügen.

Nicht resektive Verfahren (palliative Verfahren)

Falls ein resektiver Eingriff nicht möglich ist, kann der erkrankten Person eventuell eine nicht resektive Operation helfen. Sie kann bewirken, dass die Anfälle seltener auftreten und/oder weniger schwer verlaufen – eine Anfallsfreiheit wird durch diesen Eingriff aber nur selten erreicht. Diese Behandlungsformen entfernen kein Gewebe aus dem Gehirn, sondern sehen beispielsweise ein Durchtrennen von Hirnverbindungen (Kallosotomie) vor, um die einen epileptischen Anfall auslösenden Prozesse im Gehirn zu unterbrechen. Nicht resektive Verfahren erreichen zwar keine Heilung der Epilepsie, können aber zusätzlich zu Medikamenten eine Verringerung der auftretenden Anfälle bewirken. Man spricht hier auch von lindernder (palliativer) Epilepsie-Chirurgie.

Verfahren zur Neurostimulation

Bei Patient:innen, die über eine medikamentöse Therapie keine Anfallsfreiheit oder Verminderung der Anfallshäufigkeit erreichen, können Verfahren zur Neurostimulation eingesetzt werden. Eine Anfallsfreiheit wird mithilfe der Neurostimulation nur selten erreicht; in vielen Fällen kann jedoch eine deutliche Verringerung der Anfallshäufigkeit erzielt werden. Derzeit stehen zur Behandlung der Epilepsie zwei Stimulationsverfahren, die Vagusnervstimulation und die Tiefe Hirnstimulation, zur Verfügung.

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Vagusnervstimulation

Die Vagusnervstimulation (abgekürzt: VNS) ist derzeit das zur Behandlung der Epilepsie am häufigsten angewendete Stimulationsverfahren. Für die Vagusnervstimulation wird ein Schrittmacher unter die Haut der Brustregion unterhalb des Schlüsselbeins eingesetzt, der kontinuierlich elektrische Impulse generiert. Er wird mit Hilfe von Elektroden mit dem linken Vagusnerv am Hals verbunden. Der Vagusnerv ist der 10. von insgesamt
12 Hirnnervenpaaren, die vorwiegend Kopf und Hals versorgen. Die regelmässigen Stromimpulse des „Hirnschrittmachers” sollen eine Hemmung der epileptischen Hirnaktivität bewirken und so zu einer Verringerung der Anzahl und Intensität der Anfälle führen. Zurzeit kann nicht vorhergesagt werden, welche Patient:innen von einem Stimulator profitieren werden und welche nicht. Die häufigsten Nebenwirkungen bestehen in Heiserkeit oder Husten während der Stimulation. Seltener kann es zu Atem- oder Schluckstörungen sowie Hals- oder Kopfschmerzen kommen. Die für Anti-Anfallsmedikamente typischen Nebenwirkungen wie Schwindel, Doppelbilder oder Tremor sind jedoch nicht zu erwarten.

Tiefe Hirnstimulation

Ein anderes Verfahren ist die tiefe Hirnstimulation. Hierbei werden der erkrankten Person Elektroden in das Gehirn implantiert, die bestimmte Bereiche elektrisch stimulieren und dadurch eine Verminderung der Anfallsaktivität erzielen können. In Deutschland hat sich diese Form der Behandlung bisher nicht bewährt und ist daher nicht weit verbreitet.

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Letzte Aktualisierung: Oktober 2023