Bedingungen für eine operative Behandlung
Grundsätzlich sollte eine operative Behandlung erwogen werden, wenn bei Patient:innen eine sogenannte Pharmakoresistenz vorliegt, spätestens jedoch nach fünf Jahren vergeblicher Therapie. Von Pharmakoresistenz spricht man, wenn sich die epileptischen Anfälle nicht durch mindestens zwei geeignete, ausreichend hoch und lange dosierte Anti-Anfallsmedikamente nacheinander oder in Kombinationstherapie kontrollieren lassen. In Spezialzentren kann umfassend geprüft werden, ob eine Operation durchgeführt werden kann und diese erfolgversprechend ist. Sind alle Bedingungen erfüllt, kann eine frühe Entscheidung für eine Operation den Verlauf des Lebens einer an Epilepsie erkrankten Person positiv beeinflussen.