Gerade das Wissen um das genaue Krankheits- und Anfallsgeschehen hilft unter anderem, Beeinträchtigungen beim Verfolgen des Lehrstoffes zu erkennen und Schulprobleme anzugehen. Die Lehrer:innen sollte zudem wissen, ob es aufgrund von Medikamenten zu Aufmerksamkeitsstörungen, Verlangsamung und leichter Ermüdbarkeit kommen kann, so dass diese Einschränkungen im Rahmen eines Nachteilausgleichs berücksichtigt werden können. Mögliche Maßnahmen zum Nachteilsausgleich bei Leistungsstörungen aufgrund chronischer Erkrankungen oder Behinderungen können beispielsweise die Anwendung von Hilfsmitteln (Computer, Lesegeräte, etc.), einer Verlängerung der Prüfungszeit (z. B. bei Klausuren) oder eine geringere Aufgabenzahl bei schriftlichen Arbeiten sein. Damit ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann, ist in der Regel ein fachärztliches Attest erforderlich. Art und Umfang dieses Attests werden von der Schule festgelegt.
Um darüber informiert zu sein, ob sich ein Kind mit Epilepsie in der Schule wohl fühlt, wie es sich dort verhält und wie es mit den Lehrinhalten zurechtkommt, ist ein regelmäßiger Austausch mit den Lehrer:innen wichtig. Verhaltensauffälligkeiten können so rechtzeitig erkannt und ihre Ursachen beseitigt werden. Mögliche Gründe für ein verändertes Verhalten Ihres Kindes können beispielsweise unerwünschte Nebenwirkungen infolge einer Medikamentenumstellung sein, oder Ihr Kind fühlt sich möglicherweise in der Schule über- oder unterfordert oder sozial ausgegrenzt.
Viele Lehrer:innen haben wegen gesetzlicher Ansprüche und Haftungsverpflichtungen Bedenken. Bei der Beaufsichtigung von Kindern mit Epilepsie besteht jedoch keine besondere Haftungsverpflichtung. Nur vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht kann einen Haftungsanspruch begründen. Umfangreiches Informationsmaterial für Lehrer:innen hat der Landesverband Epilepsie Bayern e.V. zusammengestellt. Darüber hinaus gibt es viele kindgerechte Bücher, Filme, Zeitschriften und Flyer, die Lehrer:innen bei der Aufklärung der Schüler:innen über Epilepsie dienen können. Auch der Infopool der Deutschen Epilepsievereinigung e. V. kann bei Fragen weiterhelfen.