UCBCares bietet Unterstützung für Menschen mit Epilepsie.UCBCares bietet Unterstützung für Menschen mit Epilepsie.

Epilepsie in Ausbildung, Studium und Beruf

Junge Menschen mit Epilepsie träumen wie Gleichaltrige von Berufen, die ihren Begabungen und Interessen entsprechen. Ob ein Mensch mit Epilepsie einen bestimmten Beruf ausüben kann, hängt von vielen Faktoren ab. Bei der beruflichen Orientierung müssen daher die Art und der Ablauf der Anfälle, die Anfallshäufigkeit, der Behandlungsstand, die Prognose und das eventuelle Vorliegen von Schutzfaktoren (z. B. das Auftreten von Auren oder Anfälle, die nur nachts auftreten) ebenso berücksichtigt werden wie die Arbeitsbedingungen selbst. Die Anfallsform und Anfallshäufigkeit geben den Rahmen vor, ob einige Berufe mit Epilepsie nicht in Frage kommen. Tätigkeiten als Pilot:in, Polizist:in, Dachdecker:in, Kraftfahrer:in und weitere Berufe, bei denen das eigene oder das Leben anderer durch Anfälle gefährdet werden können, zählen hierzu.

Freundliche Verkäuferin in der Bäckerei

Die Zukunft planen mit Epilepsie

Eine Ausbildung oder ein Studium ist nicht nur für die Bildung und spätere Lebenssicherung junger Menschen von Bedeutung. Es ermöglicht Menschen mit Epilepsie, sich in die Gesellschaft einzugliedern und so ein selbstständiges Leben zu führen. Dies stärkt das Selbstbewusstsein und Zugehörigkeitsgefühl in diesem Lebensabschnitt.

Es ist wichtig, Kinder und Jugendliche mit ihren Fragen und Sorgen bezüglich ihrer Zukunft und der Berufswahl nicht allein zu lassen, sondern sie auch bei der Berufswahl zu unterstützen und auf Wunsch zu begleiten. Neben den Berufsberatungen der Arbeitsagenturen kann es hilfreich sein, einen gemeinsamen Termin in einer neurologischen Fachpraxis und mit Mitarbeiter:innen einer Epilepsieberatungsstelle auszumachen, um die beruflichen Wünsche im Hinblick auf die individuelle Epilepsie abzuklären. Darüber hinaus kann gemeinsam die Frage nach dem offenen Umgang mit der Erkrankung bei einer Bewerbung oder Aufnahme einer Arbeit, Ausbildung oder Studium erörtert werden. Unterstützung bieten auch berufsbildende Einrichtungen, die auf die Begleitung von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf spezialisiert sind. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ausbildung und der Weg der Betroffenen in ein eigenständige Erwerbsleben. 

Epilepsie und Studium

Menschen mit Epilepsie haben wie alle anderen das Recht auf freie Studienwahl. Ob und inwieweit sich die eigene Erkrankung, Anfallsform und -häufigkeit auf den späteren Beruf auswirken können, sollte auch bei der Wahl des Studiums berücksichtigt werden. So kann es für Mediziner:innen später Probleme mit der ärztlichen Zulassung geben, wenn die Epilepsie eine Gefahr für Patient:innen darstellt. 

Vor der Bewerbung auf Studiengänge mit besonderen Zugangsvoraussetzungen wie einem Numerus Clausus ist es ratsam, die Behindertenbeauftragten der jeweiligen Fachhochschule oder Universität zu kontaktieren. Diese können hinsichtlich verschiedener Nachteilsausgleiche wie einem Härtefallantrag informieren, der es chronisch kranken und behinderten Menschen ermöglichen kann, unabhängig von ihrer Abschlussnote und ohne Wartezeit zum Studium zugelassen zu werden. Darüber hinaus können Nachteilsausgleiche in Betracht gezogen werden. So ist eine Verbesserung der Durchschnittsnote bei längerer Krankheit, schulischen Ausfallzeiten und infolgedessen Verschlechterungen der schulischen Leistungen möglich. Eine Verkürzung der Wartezeit ist möglich, wenn die betroffene Person infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten das Studium erst verspätet beginnen kann – weil z. B. ein Schuljahr wiederholt werden musste. Die Chancen auf einen Studienplatz können durch Sonder- und Härtefallanträge nur verbessert werden. Wird ein Antrag abgelehnt, nimmt die Bewerbung automatisch am üblichen Zulassungsverfahren teil.

Kleiner Doktorhut auf einem aufgeschlagenen Buch

Das Hochschulrahmengesetz schreibt den Universitäten vor, dass behinderte und chronisch kranke Studierende nicht benachteiligt werden dürfen, Zugang zu den Angeboten der Universität haben müssen und in den Prüfungsordnungen berücksichtigt werden müssen.

Wenn die Epilepsie eine Beeinträchtigung mit sich bringt, die sich auf die Teilnahme an Prüfungen auswirkt, ist es ratsam, sich zu Beginn des Studiums bei den Behindertenbeauftragten über Nachteilsausgleiche zu informieren. Dazu gehören unter anderem Schreibzeitverlängerungen bei Klausuren, zusätzliche Ruhepausen, Berücksichtigung der Krankheitszeiten oder der eingeschränkten Leistungsfähigkeit bei Fristen, eine Anpassung der Anwesenheitspflicht oder Bereitstellung von Assistenz.


Im Handbuch „Studium und Behinderung“ der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) finden sich darüber hinaus Informationen bezüglich vieler Themen rund um das Studium wie Studienassistenz, Eingliederungs- und Integrationshilfen, Finanzierung, Versicherung und Auslandsstudium.

Epilepsie und Arbeit

Es ist ein längst widerlegtes Vorurteil, dass Menschen mit Epilepsie nicht so leistungsfähig und intelligent sind wie ihre Mitmenschen. Bei dem Großteil der Epilepsie-Patient:innen besteht hinsichtlich der Leistungsfähigkeit normalerweise kein Unterschied zu Mitarbeiter:innen ohne Epilepsie. Menschen mit Epilepsie unterscheiden sich zudem nicht in ihrer Intelligenz von Menschen ohne Epilepsie und sind in beinahe allen Berufsfeldern anzutreffen.

Epilepsie ist folglich kein Hinderungsgrund für eine berufliche Tätigkeit, obgleich viele Betroffene Nachteile und Vorurteile am Arbeitsplatz fürchten. Bei vielen Arbeitgeber:innen steht lediglich Unwissen bzw. Vorurteile der Arbeitgeber:innen und Kolleg:innen über die Erkrankung einer Anstellung von Menschen mit Epilepsie im Weg. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, sich an eine Epilepsie-Beratungsstelle oder den Integrationsfachdienst zu wenden, die zwischen Bewerber:innen bzw. Mitarbeiter:innen und Arbeitgeber:innen vermitteln. Darüber hinaus sind die Arbeitsagenturen gute Ansprechpartner bei Fragen von Betroffenen in Bezug auf Epilepsie und Arbeit. Auch Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten und Umschulungen sind dort erhältlich.

Berufswahl und Epilepsie

Bei der Berufswahl spielen wie bei jedem Menschen die individuellen Interessen, Stärken und Fähigkeiten eine ausschlaggebende Rolle. Darüber hinaus sind bei Menschen mit Epilepsie die Anfallsform und -häufigkeit von Bedeutung.

Anfallsfreie Menschen mit Epilepsie haben nur wenige berufliche Einschränkungen. Einige Berufe sind bei bestimmten Epilepsien jedoch auch nach mehrjähriger Anfallsfreiheit nicht zu empfehlen. Dazu gehören Berufe mit Nacht- und Schichtarbeit, mit Absturzgefahr oder Berufe, für die ein Führerschein unbedingt erforderlich ist.

Ungeeignete Berufe für nicht anfallsfreie Personen

Rein rechtlich gesehen sind in Deutschland für Menschen mit einer aktiven Epilepsie Berufe grundsätzlich ausgeschlossen, die das Führen von Kraftfahrzeugen zur Personen- oder Güterbeförderung beinhalten, wie zum Beispiel Berufskraftfahrer:innen und Zugführer:innen, oder wo Schusswaffengebrauch (z. B. Soldat:in oder Polizist:in) unerlässlich ist. Ferner Tätigkeiten, bei denen eine Absturzgefahr besteht (z. B. Dachdecker:in, Schornsteinfeger:in) und wo Schicht- und Nachtarbeit nicht zu vermeiden sind. Die Gründe liegen in der Störung des Bewusstseins, die bei den meisten epileptischen Anfällen auftritt, und der damit oft verbundenen zumindest vorübergehend fehlenden Kontrolle während der Tätigkeit. 

Berufe für junge Menschen mit Epilepsie und zusätzlichen Beeinträchtigungen

Für Menschen, die tagsüber nicht anfallsfrei sind oder zusätzliche Beeinträchtigungen haben, kann es schwierig sein, eine Anstellung zu erhalten. Das Berufsbildungswerk Bethel in Bielefeld ist speziell darauf ausgerichtet, Menschen mit Epilepsie und Jugendlichen mit Behinderung zu einem guten Start in das Arbeitsleben zu verhelfen und dafür zu sorgen, dass nach Ausbildungsabschluss die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt möglich ist. 

Für junge Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung noch keine Ausbildungsreife erreichen konnten oder in ihrer Berufswahl unsicher sind, stehen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (bvB) der Agentur für Arbeit zur Verfügung. Eignungsabklärungen mit Erprobung in verschiedenen Berufsfeldern helfen dabei, einen geeigneten Beruf zu finden. Diese Maßnahmen sind speziell auf bestimmte Fördergruppen und deren Schulungsbedarf zugeschnitten.

Epilepsie am Arbeitsplatz

Häufig sind Berufstätige mit Epilepsie verunsichert darüber, ob sie ihre Krankheit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber mitteilen müssen oder nicht. Grundsätzlich ist ein Mensch mit Epilepsie nicht verpflichtet, seine Arbeitgeber:innen über die Erkrankung zu informieren. Folglich muss die Erkrankung auch nicht in einem Bewerbungsschreiben erwähnt werden.

Menschen mit Epilepsie müssen ihre Arbeitgeberin/ihren Arbeitgeber nur dann über ihre Erkrankung informieren, wenn sie wesentliche Teile der Arbeit aufgrund ihrer Epilepsie nicht ausüben können oder dürfen – die Arbeitsfähigkeit also grundlegend eingeschränkt ist. Ist dies nicht der Fall, darf die Frage nach dem Vorliegen einer Epilepsie im Bewerbungsverfahren wahrheitswidrig mit „Nein“ beantwortet werden. „Bestehen Zweifel, ob alle Tätigkeiten am Arbeitsplatz ausgeführt werden können, sollten diese mit der zuständigen Betriebsärztin/dem zuständigen Betriebsarzt besprochen werden. Dies gilt auch dann, wenn die oder der Betreffende als schwerbehindert anerkannt ist“, erklärt die Deutsche Epilepsievereinigung in ihrer Informationsbroschüre „Berufswahl bei Epilepsie“. Anfälle, die keine Auswirkungen auf die vorgesehene Tätigkeit haben, müssen nicht angegeben werden.

Fragen Arbeitgeber:innen im Vorstellungsgespräch oder im Einstellungsfragebogen nach Krankheiten, müssen Sie die Epilepsie nur dann angeben, wenn trotz medikamentöser Behandlung Anfälle auftreten, die die vorgesehene Tätigkeit erheblich einschränken.

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Letzte Aktualisierung: Oktober 2023