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Papierlos und praktisch –
Das elektronische Rezept (E-Rezept)

Wer regelmäßig Medikamente einnehmen muss, beispielsweise aufgrund einer chronischen Erkrankung wie Epilepsie, muss für die Ausstellung von Folgerezepten immer wieder die Arztpraxis aufsuchen. Das kann bei längeren Anfahrtswegen und eingeschränkten Sprechzeiten sehr zeitaufwendig sein und sich oft nur mühsam in den eigenen Alltag integrieren lassen. Das neue elektronische Rezept (E-Rezept), dessen Einführung im Juli vergangenen Jahres begonnen hat und das Ärzt:innen seit Jahresbeginn allen gesetzlich versicherten Patient:innen ausstellen sollen, kann hier eine deutliche Erleichterung schaffen. Doch wie funktioniert das neue Rezept eigentlich? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das E-Rezept.

Eine Gruppe von Patientinnen und Patienten wartet vor der Empfangstheke in der Arztpraxis.Eine Gruppe von Patientinnen und Patienten wartet vor der Empfangstheke in der Arztpraxis.

Wann kommt das E-Rezept?

Ärzt:innen sind seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet, E-Rezepte statt der rosafarbenen Papierrezepte auszustellen. Dies hat der Bundestag am 14. Dezember 2023 beschlossen.

Was wird per E-Rezept verordnet?

Zunächst gilt die E-Rezept-Pflicht für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden, sowie für Rezepturen, also Arzneimittel, die in der Apotheke auf Basis einer Verordnung hergestellt werden (z. B. Cremes). Für apotheken- aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente zulasten der GKV ist die Nutzung des E-Rezeptes optional. Ebenso können apothekenpflichtige Arzneimittel für Selbstzahler in der GKV weiterhin als Privatrezept (blaues Rezept) oder per E-Rezept verordnet werden. Weiterhin ausschließlich auf Papier (rosa Rezept) verschrieben werden u. a. Verbandmittel, Hilfsmittel, Digitale Gesundheitsanwendungen oder Sondennahrung. Hier ist die Umstellung auf die elektronische Verordnung geplant bzw. in Arbeit. Für Patient:innen in der Privaten Krankenversicherung ist das E-Rezept optional, Ärzt:innen können ihnen auch weiterhin die blauen Privatrezepte ausstellen.

Wie funktioniert die Ausstellung des E-Rezeptes für Patient:innen?

Das E-Rezept wird in der Praxis erstellt und anschließend für 100 Tage auf einem speziell gesicherten Server (Telematik-Infrastruktur) digital gespeichert. Somit erhalten Patient:innen in der Arztpraxis in der Regel keinen Ausdruck mehr, mit dem sie in die Apotheke gehen. Zusätzlich zur digitalen Speicherung der Daten kann die Arztpraxis jedoch auch einen Papierausdruck des E-Rezeptes erstellen. Dieser zeigt einen oder mehrere QR-Codes, sogenannte Rezeptcodes.

Welche digitalen Wege zum Arzneimittel gibt es?

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Um das E-Rezept über die eGK einzulösen, müssen Patient:innen diese in der Apotheke lediglich in ein spezielles Lesegerät einstecken und auslesen lassen (ähnlich dem Vorgang in der Arztpraxis). Anschließend wird das Medikament wie gewohnt ausgegeben. Da Patient:innen, die in der PKV versichert sind, keine eGK besitzen, steht ihnen diese Form der Rezepteinlösung nicht zur Verfügung.

Smartphone-App

Vorderseite einer NFC-fähigen Gesundheitskarte.

Für die zweite Möglichkeit, das E-Rezept in der Apotheke einzulösen, benötigen Patient:innen die offizielle und von der Nationalen Agentur für Digitale Medizin (gematik) erstellte Anwendung „Das E-Rezept“. Diese ist in den üblichen App Stores kostenlos erhältlich. Um damit elektronische Verordnungen digital empfangen und einlösen zu können, müssen das verwendete Smartphone und die eGK jedoch die Nahfeldkommunikation (NFC) unterstützen. Außerdem wird eine PIN zur eGK benötigt. PIN und NFC-fähige Gesundheitskarte können Versicherte kostenlos bei ihrer Krankenkasse anfordern. Dass Ihre Versichertenkarte NFC-fähig ist, erkennen Sie an der sechsstelligen Kartenzugangsnummer unter dem schwarz-rot-gelben Balken und einem Symbol für drahtlose Übertragung.


Startseite der E-Rezept-App.

Versicherte, die bereits via Smartphone-App mit ihrer Krankenkasse kommunizieren, können diese Anwendung verwenden, um sich in der E-Rezept-App anzumelden: Indem sie während des Registrierungsvorgangs für die gematik-App ihre Krankenkasse aus der angebotenen Liste auswählen, werden sie zur Krankenkassen-App weitergeleitet. Melden sie sich dort an, werden die Daten automatisch an die gematik-App übermittelt. In der Krankenkassen-App selbst ist das E-Rezept nicht zu finden.

QR-Code auf Papierausdruck

Musterausdrucks eines E-Rezeptes.

Patient:innen, die kein Smartphone besitzen oder sich nur schwer vom Papierformat trennen können, haben ein Recht darauf, einen Ausdruck des E-Rezeptes zu erhalten. Statt des bislang bekannten rosafarbenen Rezeptes erhalten sie jedoch einen Papierausdruck mit einem oder mehreren QR-Codes. Jedes verordnete Medikament entspricht dabei einem eigenständigen E-Rezept. Die Codes werden in der Apotheke eingescannt und das Medikament oder die Medikamente ausgegeben.

Sobald das E-Rezept eingelöst wird, ändert sich dessen Status auf dem Server und es kann nicht noch einmal verwendet werden. Nach 100 Tagen wird es automatisch vom Server gelöscht.

Wer hat Zugriff auf die Daten?

Zugriff auf die im E-Rezept gespeicherten Daten haben nur die ausstellende Arztpraxis, die Patientin/der Patient und die Apotheke, die es ausliest. Da jedoch jeder, der in Besitz der eGK ist, auf dem Server hinterlegte Rezepte einlösen kann (s.u.), sollte ein Verlust der eGK so schnell wie möglich der Krankenkasse gemeldet werden, die die Karte dann sperrt.

Wer kann das eRezept einlösen?

Ähnlich wie das bisherige rosa Rezept ist auch das E-Rezept nicht personengebunden. Wenn Patient:innen das Rezept nicht selbst in der Apotheke einlösen können, können dies auch Angehörige oder Bekannte erledigen. Hierzu benötigen sie nur die eGK des Versicherten oder den Ausdruck mit den Rezeptcodes.

Welche Vorteile bietet das E-Rezept außerdem?

  • Dank der elektronischen Verordnung müssen Menschen mit chronischen Erkrankungen, die medikamentös behandelt werden, nun nicht mehr für jedes Folgerezept persönlich in der Praxis erscheinen. Folgerezepte innerhalb eines Quartals kann die Ärztin/der Arzt nämlich auf dem Server hinterlegen. Lediglich einmal im Quartal muss wie bislang auch die Versichertenkarte in der Praxis eingelesen werden.
  • Mit dem E-Rezept können Ärzt:innen chronisch kranken Patient:innen bis zu vier E-Rezepte gleichzeitig ausfüllen (Mehrfachverordnung mit Folgerezepten), die die Patient:innen dann nacheinander einlösen. Dafür können sie auch unterschiedliche Apotheken aufsuchen. Im Gegensatz zum bisherigen rosa Papierformular legt die Ärztin/der Arzt bei der elektronischen Verordnung neben der Anzahl der Abgaben auch die jeweilige Einlösefrist fest. Soll ein Wiederholungsrezept zum Beispiel erst im übernächsten Quartal eingelöst werden, ist es bis zu diesem Zeitpunkt gesperrt; es kann erst danach vom Server abgerufen und eingelöst werden. Die Ärztin/der Arzt kann außerdem festlegen, bis wann die Patientin/der Patient die Verordnung spätestens einlösen muss. Die Mehrfachverordnung ist maximal 365 Tage gültig.
Eine Ärztin spricht über Videoanruf mit einer Patientin
  • Auch bei Videosprechstunden, nach telefonischer Beratung oder nach telefonischer Bestellung können E-Rezepte ausgestellt werden. Sie stehen im Anschluss direkt zur Verfügung, ohne dass man das Rezept in der Praxis abholen oder auf dessen postalische Zustellung warten muss.
  • Werden zeitgleich mehrere Medikamente verordnet (jedes Medikament entspricht dabei einem E-Rezept), kann jedes E-Rezept einzeln eingelöst werden. Außerdem kann die Apothekerin/der Apotheker sehen, ob zurückliegende, noch gültige Verordnungen eventuell noch nicht eingelöst wurden. Und nicht zuletzt kann eine elektronische Verordnung, anders als Papierausdrucke, nicht verloren gehen.

Kann man E-Rezepte ändern oder stornieren?

Nachträgliche Korrekturen an einem bereits ausgestellten E-Rezept sind nicht möglich. Das Rezept kann aber gelöscht und neu ausgestellt werden – sofern es noch keiner Apotheke zugewiesen wurde. Andernfalls muss die Apotheke das Rezept freigeben oder löschen. Anschließend kann die Arztpraxis ein neues E-Rezept ausstellen.

In welchen Apotheken können E-Rezepte eingelöst werden?

E-Rezepte können deutschlandweit in allen Apotheken eingelöst werden. Dazu zählen auch Online- bzw. Versandapotheken. Hierfür wird jedoch der Papierausdruck des E-Rezeptes benötigt, der mit dem Smartphone abfotografiert wird oder dessen QR-Codes (Sammel- oder Einzelcode) mit dem Handy erfasst werden. Eine weitere Möglichkeit ist, in der E-Rezept-App die gewünschte Versandapotheke auszuwählen und dieser das E-Rezept zu übermitteln.

Mit dieser Übersicht hoffen wir, Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das E-Rezept beantwortet zu haben. Sollte darüber hinaus noch Informationsbedarf bestehen, finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk) eine umfangreiche Sammlung häufiger Fragen (FAQ) und Antworten zum E-Rezept.

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Letzte Aktualisierung: Januar 2024