Was passiert, wenn ich nicht mehr arbeiten kann? Habe ich Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis? Wie sieht es mit dem Thema Pflegegeld aus? All diese Fragen stellen sich Betroffene und deren Angehörige und es ist wichtig, angesichts der Vielzahl an Informationen bei Formularen und Ämtern den Überblick zu behalten. Die Diagnose Parkinson allein reicht nicht aus, um den Status einer Schwerbehinderung zu erhalten. Der Grad der Behinderung (GdB) wird durch ärztliche Gutachter:innen daran bemessen, wie stark die Funktionsbeeinträchtigungen durch die Krankheit sind. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. In der nachfolgenden Tabelle sind Anhaltswerte für die Einschätzung der GdB bei Morbus Parkinson aufgeführt.