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Autofahren mit Parkinson

„Kann ich trotz meiner Parkinson-Diagnose weiterhin Auto fahren?“ Diese Frage stellen sich viele Parkinson-Patient:innen. Autofahren bedeutet für viele Menschen Freiheit und Selbstständigkeit und ist eine wichtige Voraussetzung dafür, an vielen Bereichen des modernen Lebens teilhaben zu können. So ist der Weg zur Arbeit, zur Arztpraxis oder auch nur der wöchentliche Großeinkauf ohne Auto für viele Menschen undenkbar und je nach lokaler Infrastruktur oft auch gar nicht möglich. Gerade Menschen mit Morbus Parkinson, denen mit zunehmenden Einschränkungen die Nutzung alternativer Transportmittel wie Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel schwerer fällt, ermöglicht das Auto Mobilität und Unabhängigkeit.

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Zunächst nur geringe Einschränkung der Fahrtauglichkeit

Generell gilt: Parkinson-Patient:innen, die einen Pkw-Führerschein besitzen, sind nicht verpflichtet, ihre Erkrankung bei den Behörden (zum Beispiel den Führerscheinstellen) zu melden. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, sich selbst und andere nicht zu gefährden – dazu gehört auch die ehrliche Selbsteinschätzung, ob man sich am Steuer noch sicher fühlt.

In der frühen Phase der Erkrankung, in der die Symptome noch nicht so ausgeprägt sind, sind die meisten Betroffenen in der Lage, weiterhin Auto zu fahren. Dabei kommt es immer auf die Schwere der Erkrankung und individuelle Einschränkungen an: So können zum Beispiel Sehstörungen dazu führen, dass Patient:innen bei schlechten Lichtverhältnissen Verkehrszeichen oder andere Verkehrsteilnehmer übersehen. Im Krankheitsverlauf kann die Fahrtauglichkeit jedoch abnehmen. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die die Fahrtauglichkeit einschränken können:

  • Bewegungsstörungen wie zum Beispiel Zittern, Bewegungseinschränkungen und/oder Gleichgewichtsstörungen
  • Einschränkungen in der Aufmerksamkeit oder Wahrnehmung
  • seelische Beschwerden wie zum Beispiel Depressionen oder Ängste
  • zusätzliche Einschränkungen oder Begleiterkrankungen (Sehstörungen, Schwerhörigkeit etc.)
  • durch die Medikamente hervorgerufene Nebenwirkungen, beispielsweise eine erhöhte Tagesmüdigkeit, Schwindelgefühle oder Benommenheit

Nach der Tiefen Hirnstimulation besteht übrigens – wie nach anderen Gehirnoperationen auch – ein dreimonatiges Fahrverbot, das eingehalten werden muss.

Wichtig: eine gute Selbsteinschätzung

Um die eigene Fahrtauglichkeit gut einschätzen zu können, sollten Parkinson-Patient:innen sich genau beobachten und sich selbst gegenüber ehrlich sein. Auch wenn es schwer ist: Sollten Einschränkungen bemerkt werden, ist es im Sinne der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer wichtig, entsprechend verantwortungsbewusst zu handeln. Eine realistische Bewertung der eigenen Fähigkeiten ist eine wichtige Voraussetzung, um Risiken vorzubeugen!

Betroffene können auch Familie und Freund:innen in die Selbsteinschätzung einbinden. Fühlen sie sich als Beifahrer:innen sicher? Wie schätzen sie das Fahrgeschick der erkrankten Person ein – vor allem, wenn es sich um eine kritische Verkehrssituation handelt?

Parkinson-Patient:innen können ihre Fahrtauglichkeit prüfen lassen. So kann zum Beispiel erfahrenes ärztliches Fachpersonal oder eine psychologische Fachkraft mit verkehrsmedizinischer Zusatzausbildung den Betroffenen untersuchen und ein Gutachten über die Fahreignung erstellen. Zum anderen kann die Beurteilung der Fahreignung durch einen freiwilligen „Fahreignungstest“ erfolgen, den der Technische Überwachungsverein (TÜV) anbietet. Generell sind auch die behandelnden Ärzt:innen dazu verpflichtet, Parkinson-Erkrankte über die Fahrtüchtigkeit aufzuklären – dieses Aufklärungsgespräch muss in den ärztlichen Unterlagen dokumentiert werden.

Wie ist die rechtliche Lage?

Entsprechend der sogenannten „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung“ sowie der Fahrerlaubnisverordnung (§2 Abs. 4 StVG) muss für das Führen eines Kraftfahrzeugs eine entsprechende Eignung vorliegen. Ist eine Person also körperlich oder geistig so stark eingeschränkt, dass sie ein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen oder gar nicht erst erteilt. Dabei gelten für Lkw-, Bus- und Taxifahrer:innen strengere Regeln als für Pkw- und Motorradfahrer:innen. So müssen zum Beispiel Lkw-Fahrer:innen im Falle einer Parkinson-Diagnose in der Regel ihre Fahrerlaubnis abgeben – Pkw- und Motorradfahrer:innen dürfen dagegen ihre Fahrerlaubnis behalten, wenn die krankheitsbedingten Einschränkungen nicht zu stark ausgeprägt sind oder sich diese durch die Behandlung gut kontrollieren lassen.

Bei deutlichen körperlichen Einschränkungen kann eine behindertengerechte Umrüstung des Autos eine gute Lösung sein. Durch einfache technische Maßnahmen wie eine Umrüstung auf Automatikschaltung oder den Einbau breiterer Pedale können auch Parkinson-Erkrankte mobil bleiben.

In der Regel erhält die Fahrerlaubnisbehörde keine Benachrichtigung über die Parkinson-Erkrankung von Betroffenen. Eigenverantwortung ist gefragt: Laut Gesetz müssen Betroffene selbstständig und eigenverantwortlich prüfen lassen, ob die Fahreignung trotz ihrer Erkrankung weiterhin Bestand hat. Es ist daher wichtig, dass Parkinson-Patient:innen im Rahmen einer Vorsorgepflicht regelmäßig überprüfen lassen, ob sie weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

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Letzte Aktualisierung: Juni 2022