Viele Parkinson-Patient:innen stellen sich die Frage, ob und inwieweit sich ihre Erkrankung auf Arbeit und Beruf auswirken wird. In der Regel gibt es zum Zeitpunkt der Parkinson-Diagnose und in den ersten Jahren der Therapie noch keine beruflichen Einschränkungen – die Betroffenen können ihre Tätigkeit weiterhin ausüben.
Mit zunehmender Krankheitsdauer kann es jedoch aufgrund der Bewegungsstörungen zu einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit kommen. Im Gespräch mit dem behandelnden ärztlichen Fachpersonal, aber auch mit Sozialarbeiter:innen und Rentenberater:innen, kann dann das weitere Vorgehen abgestimmt werden.